Rechtsprechung
SG Berlin, 28.07.2009 - S 160 AS 21415/09 ER |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhinderung der Aufgabe der Wohnung bei erstmaligem Eintritt einer Hilfebedürftigkeit durch die Zumutbarkeitsregelung des § 22 Abs. 1 S. 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Ausgestaltung des Schutzzweckes des § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Baden-Württemberg, 31.08.2006 - L 13 AS 2759/06
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Hausgrundstück - …
Auszug aus SG Berlin, 28.07.2009 - S 160 AS 21415/09
Abgesehen davon dürfen bei bejahtem Anordnungsanspruch und einer sich auf einen längeren Zeitraum erstreckenden Vorenthaltung der begehrten Leistungen an den Anordnungsgrund keine besonderen Anforderungen gestellt werden; vielmehr dürfte in einem solchen Fall der Anordnungsgrund indiziert sein (vgl. LSG Baden-Württemberg, NJOZ 2007, 518, 522).Einen finanziellen Ausgleich für die Vergangenheit herbeizuführen ist, von einer in die Gegenwart fortfolgenden Notlage abgesehen, nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes, sondern des Hauptsacheverfahrens (vgl. LSG Baden-Württemberg NJOZ 2007, 518, 522).
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der …
Auszug aus SG Berlin, 28.07.2009 - S 160 AS 21415/09
Die Zumutbarkeitsregelung des § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II soll verhindern, dass der Leistungsberechtigte ggf. sofort beim erstmaligen Eintritt der Hilfebedürftigkeit seine Wohnung aufgeben muss (Bundessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 10/06 R und B 7 b AS 18/06 R). - BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene …
Auszug aus SG Berlin, 28.07.2009 - S 160 AS 21415/09
Die Zumutbarkeitsregelung des § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II soll verhindern, dass der Leistungsberechtigte ggf. sofort beim erstmaligen Eintritt der Hilfebedürftigkeit seine Wohnung aufgeben muss (Bundessozialgericht, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 10/06 R und B 7 b AS 18/06 R).
- LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - L 6 AS 582/10
Erneute Kostensenkungsaufforderung bei Hartz-IV-Leistungen
Das SG Berlin (Beschluss vom 28.07.2009 - S 160 AS 21415/09 ER -, juris) hat entschieden, dass unter Berücksichtigung des Zwecks der Zumutbarkeitsregelung des § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II dem erstmaligen Eintritt der Hilfebedürftigkeit der Fall des nicht vorhersehbaren Eintritts der erneuten Hilfebedürftigkeit nach einer Unterbrechung des Leistungsbezugs von mehr als einem Jahr gleichsteht.